Das Gründungsjahr 1878

Das Gründungsjahr 1878

Am 19.März 1878 gründeten 39 Waidmänner aus Oelde, Stromberg, Lette, Ennigerloh, Ostenfelde, Clarholz, Herzebrock, Nordrheda, sowie aus dem späteren Neubeckum und Möhler den Jagdschutzverein für Oelde und Umgebung.

Wenn man der Frage nachgeht, warum es gerade damals zur Gründung eines solchen Vereines kam, muss man wissen, dass bis 1848 die Jagd im Besitz des Fiskus (Staates) und der Rittergüter war. Mit der März Revolution 1848 wurden alle Jagdrechte ersatz- und entschädigungslos aufgehoben. Jedes Landgut von mindestens 75 Hektar Besitz im Zusammenhang bildete von da an einen eigenen Jagdbezirk, während die kleineren Besitzungen zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken zusammengelegt und zugunsten der Grundeigentümer durch die Gemeinden verpachtet wurden. Jagdvorsteher waren damals die jeweiligen Gemeindevorsteher, die die Jagdbezirke in Abstimmung mit den Grundeigentümer meistbietend verpachteten.

Die Pachtpreise waren damals niedrig und lagen im Jahre 1878 zwischen 0,40  und 0,50 Mark bei Niederwildjagden und etwa 1900 bei einer Mark.

Manche Bürger pachteten keine Jagd, lösten aber einen Jagdschein und jagten, “soweit der Himmel blau war”.

Im Laufe der Jahre setzten sich jedoch waidmännische Anschauungen immer mehr durch. Die Gemeinden verschärften die Pachtbedingungen, und eine waidmännische Ausübung der Jagd zu sichern. Die Wilddieberei zeigte jedoch, “schlimme Blüten” denen, wie es in alten Schriften heißt, “mancher Grünrock zum Opfer fiel”. 

So ist es nicht verwunderlich, dass der Hauptzweck der Gründung des “Jagdschutzvereins für Oelde und Umgebung” die Hege der Jagd und damit vor allem die Bekämpfung des Wildererunwesens war, wie die Statuten des neugegründeten Vereins zu entnehmen ist.

Paragraph 1 vermerkt: “Dieser Jagdschutzverein stellt die Aufgabe, den Wildbestand der Beteiligten Jagdreviere auch dadurch zu erhalten resp. zu fördern, dass auf Wildieberei, sei es , dass sie durch Schuss oder Schlinge betrieben wird, mit äußerster Aufmerksamkeit gefahndet wird. ”  Und weiter: ” zu diesem Zweck  verpflichten sich die Vereinsmitglieder, nicht nur Wilddieberein im eigenen Bezirk, sondern besonders auch solchen, ihnen zu Ohren kommenden Fällen in den beteiligten nachbarlichen Bezirken unnachsichtig entgegenzutreten und betreffenden Orts zur Anzeige zu bringen.” Für die Ergreifung von Wilddieben wurde den Polizeibeamten eine Prämie bis zu 15 Mark gewährt.

Mit Laufe des Gründungsjahres erhöhte sich der Mitgliederbestand auf 60. Damals wurde ein Jahresbeitrag von zwei Mark festgesetzt, der über 80 Jahre unverändert blieb.